Bedarfsorientierte Aufzugswartungen

 

Die Aufzugswartung umfasst alle regelmäßigen Inspektions- und Wartungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um einen Aufzug sicher, zuverlässig und effizient zu betreiben. Sie dient dazu, technische Störungen und Ausfälle zu vermeiden sowie die Lebensdauer des Aufzugs zu verlängern. Eine ordnungsgemäße Wartung sorgt auch dafür, dass der Aufzug den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entspricht. 

 

Die Wartung eines Aufzugs beinhaltet unter anderem folgende Aufgaben: 

 1.           Inspektion der technischen Komponenten: Dazu gehören der Motor, die Steuerungseinheit, das Fahrwerk, die Türen, Seilzüge, Riegel und Notbremssysteme. 

2.           Öl- und Schmierarbeiten: Überprüfung und gegebenenfalls Nachfüllen von Schmiermitteln für mechanische Teile, um Reibung und Verschleiß zu verringern. 

3.           Prüfung der Sicherheitseinrichtungen: Kontrolle der Notrufsysteme, der Türsicherheitsmechanismen und der Notbremse, um sicherzustellen, dass der Aufzug im Falle eines Ausfalls sicher gestoppt werden kann. 

4.           Reinigung der Aufzugskomponenten: Entfernung von Staub und Schmutz, insbesondere an den mechanischen und elektrischen Bauteilen, um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten. 

5.           Prüfung der elektrischen Systeme: Überprüfung der Schaltkreise, der Stromversorgung und der Notstromversorgung, um sicherzustellen, dass der Aufzug auch bei Stromausfällen ordnungsgemäß funktioniert. 

 

Die Wartung erfolgt in der Regel in festgelegten Intervallen, die je nach Aufzugstyp und Nutzungshäufigkeit variieren können, meist aber einmal pro Monat oder alle drei Monate. Regelmäßige Wartung trägt dazu bei, unerwartete Ausfälle und teure Reparaturen zu vermeiden und die Sicherheit der Aufzugnutzer zu gewährleisten. 

Hydraulik, Mechanik und Elektrik - Hebebühnen, Sektionaltore, Elektrogeräte

 

Die Wartung und Prüfung von Werkstatteinrichtungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dient der Sicherheit und dem Schutz von Beschäftigten sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

 

Wichtige Inhalte der BetrSichV:

Regelmäßige Prüfungen: Arbeitsmittel wie Hebebühnen, Tore und Elektrogeräte müssen vor der ersten Nutzung sowie in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Prüfintervalle: Die Intervalle richten sich nach der Nutzung, Art und Gefährdung der Geräte und werden durch eine Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Prüfnachweis: Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren und aufzubewahren.

 

DGUV-Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 3):

Elektrogeräteprüfung: Regelmäßige Kontrolle elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf ihre Sicherheit (z. B. durch die VDE 0701-0702 Normen).

Hebebühnenprüfung: Nach DGUV Grundsatz 308-002 müssen Hebebühnen jährlich von befähigten Personen geprüft werden.

Prüfung von Toren: Tore und ähnliche Anlagen müssen gemäß DGUV Regel 112-139 ebenfalls regelmäßig gewartet werden.

 

Ziele und Nutzen:

Sicherheit: Reduzierung von Unfallrisiken in Werkstätten.

Rechtskonformität: Vermeidung von Haftungsrisiken durch Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Langlebigkeit: Optimierung der Lebensdauer von Betriebseinrichtungen durch fachgerechte Wartung.

 

Vorteile der Einhaltung:

1.

Rechtssicherheit: Vermeidung von Strafen und Haftungsrisiken.

2.

Unfallprävention: Schutz von Mitarbeitern und Betriebseinrichtungen.

3.

Effizienz: Vermeidung von Ausfällen und kostspieligen Reparaturen.

4.

Betriebskontinuität: Sicherstellung des reibungslosen Ablaufs in der Werkstatt.

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Die Wartung und Prüfung von Werkstatteinrichtungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dient der Sicherheit und dem Schutz von Beschäftigten sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.