Cybersicherheit für Aufzüge

Ein Protokoll zur Cybersicherheit für Aufzüge sollte sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen beinhalten, um die Sicherheit der Aufzugsysteme vor Cyberangriffen zu gewährleisten. Da moderne Aufzüge zunehmend vernetzt und mit IoT-Komponenten ausgestattet sind, müssen sie als Teil der Infrastruktur eines Gebäudes auch vor möglichen Bedrohungen aus dem Internet geschützt werden.


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Um was geht es für Sie als Betreiber?

 

Im Zuge der Digitalisierung werden Anlagen wie Aufzüge immer digitaler und vernetzter. Gesetze und Verordnungen treten aber nicht zeitgleich zur Einführung neuer Technologien in Kraft, sondern erst im Nachgang zur jeweiligen technischen Entwicklung. 

Diesem Zyklus folgend gilt seit März eine neue Technische Regel für Betriebssicherheit, kurz TRBS, die Vorgaben zur Behandlung von Cybersicherheit an überwachungsbedürftigen Anlagen enthält. Hierzu zählen auch Aufzüge. TRBS sind Konkretisierungen der Betriebssicherheitsverordnung und gelten für den Betrieb von Aufzugsanlagen. Sie sind für den Betreiber gesetzlich verpflichtend. 


 

Was wird geprüft?

  • Fernwartungszugriff durch Hacker
  • Physische Manipulation durch Aufzugssteuerungssysteme, z.b.: Zugangsbeschränkungen
  • DDoS Angriff auf das Aufzugsnetzwerk
  • Manipulation durch Social Engineering
  • Angriff auf das Notrufsystem


Diese Beispiele verdeutlichen, wie spezifische Angriffsvektoren durch maßgeschneiderte Sicherheitsmaßnahmen im Bereich Cybersicherheit für Aufzugsysteme adressiert werden können. Indem Sicherheitspraktiken sowohl auf der technischen Ebene (z.B. Verschlüsselung, Zugriffskontrollen) als auch auf der organisatorischen Ebene (z.B. Schulungen, Audits) umgesetzt werden, kann die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Angriffs erheblich reduziert werden.


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